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Verkehrsspiegel Praunheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Situation überprüft und kann der Anregung in der Folge nicht entsprechen: Die Sichtbedingungen unterscheiden sich nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. In den Straßen "An den Geiselwiesen" und "An den Pflanzländern" beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, die Höchstgeschwindigkeit in der Praunheimer Landstraße beträgt 50 km/h. Unmittelbar am Kreuzungsbereich "An den Geiselwiesen"/Praunheimer Landstraße befindet sich auf der linken Seite eine Ampelanlage, die Verkehrsteilnehmenden bei Rot ein einfaches Herausfahren ermöglicht. Auch unmittelbar an dem Kreuzungsbereich "An den Pflanzländern"/Praunheimer Landstraße gibt es auf der linken Seite eine Lichtsignalanlage, die das vorsichtige Herausfahren ermöglicht. Zudem ist am rechten Kreuzungsbereich eine baulich angelegte Bushaltestelle. Es ist Verkehrsteilnehmenden zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 10 Straßenverkehrsordnung (StVO)) in den Querverkehr einzuordnen. Es gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Der Magistrat wird auch bereits bestehende Verkehrsspiegel überprüfen.

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