Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Uferrandstreifen der Gräben nicht ausreichend sind und eine Bepflanzung unmöglich ist. Es wird angestrebt, naturnahe Uferrandstreifen durch Grundstücksankäufe zu entwickeln, jedoch hat dies aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und begrenzter Ressourcen nicht die höchste Priorität.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Sowohl der Welschgraben als auch der Pfingstborngraben verfügen über keinen ausreichend breiten Uferrandstreifen. Die Privatgrundstücke gehen bis an die Böschungskante, so dass eine Bepflanzung unmöglich ist. Für Welsch- und Pfingstborngraben sind keine Hochwasserüberschwemmungsgebiete durch das Regierungspräsidium Darmstadt ausgewiesen. Dem Magistrat sind auch keinerlei Überschwemmungen im Einzugsgebiet der beiden Gräben bekannt.
Richtig ist, dass die Starkregengefahrenkarte ab einem außergewöhnlichen Szenario Überflutungen ausweist. Von einem außergewöhnlichen Szenario spricht man bei einem statistisch gesehenen Wiederkehrintervall von 100 Jahren und einer Niederschlagsintensität von 56 mm in 60 Minuten je m². Bei einem seltenen Szenario (statistisches Wiederkehrintervall von 30 Jahren und einer Niederschlagsintensität von 46 mm in 60 Minuten je m²) allerdings treten die Gewässer zwar über die Ufer, die angrenzenden Siedlungsgebiete sind aber nicht betroffen.
Der Magistrat strebt an, durch Ankauf von Grundstücken an den Gewässern, naturnahe Uferrandstreifen mit einer standortgerechten Vegetation zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch nur mit einem hohen Verwaltungsaufwand mittelfristig zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass diese beiden Gewässer nicht die höchste Priorität bei dem naturnahen Ausbau der Gewässer, auch aufgrund der begrenzten Personalressourcen, haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2022OFOF 516/6Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und WelschgrabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022OMOM 2371Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und WelschgrabenDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2206Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und WelschgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab