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Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Sowohl der Welschgraben als auch der Pfingstborngraben verfügen über keinen ausreichend breiten Uferrandstreifen. Die Privatgrundstücke gehen bis an die Böschungskante, so dass eine Bepflanzung unmöglich ist. Für Welsch- und Pfingstborngraben sind keine Hochwasserüberschwemmungsgebiete durch das Regierungspräsidium Darmstadt ausgewiesen. Dem Magistrat sind auch keinerlei Überschwemmungen im Einzugsgebiet der beiden Gräben bekannt. Richtig ist, dass die Starkregengefahrenkarte ab einem außergewöhnlichen Szenario Überflutungen ausweist. Von einem außergewöhnlichen Szenario spricht man bei einem statistisch gesehenen Wiederkehrintervall von 100 Jahren und einer Niederschlagsintensität von 56 mm in 60 Minuten je m2. Bei einem seltenen Szenario (statistisches Wiederkehrintervall von 30 Jahren und einer Niederschlagsintensität von 46 mm in 60 Minuten je m2) allerdings treten die Gewässer zwar über die Ufer, die angrenzenden Siedlungsgebiete sind aber nicht betroffen. Der Magistrat strebt an, durch Ankauf von Grundstücken an den Gewässern, naturnahe Uferrandstreifen mit einer standortgerechten Vegetation zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch nur mit einem hohen Verwaltungsaufwand mittelfristig zu erreichen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass diese beiden Gewässer nicht die höchste Priorität bei dem naturnahen Ausbau der Gewässer, auch aufgrund der begrenzten Personalressourcen, haben.

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