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Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Das Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist nicht unmittelbar auf den Gewerbeschutz anwendbar, sondern vor allem auf die Erhaltung städtebaulicher Eigenarten oder der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ausgerichtet. Es ist aber denkbar, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen auch die städtebauliche Eigenart eines Gebiets prägen können. Das Bauplanungsrecht enthält eine Reihe von Vorschriften, die auch gewerbliche Belange berücksichtigen. Zu nennen sind insbesondere die Vorkehrungen zur Erhaltung sog. zentraler Versorgungsbereiche und zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. Für die Stadt Frankfurt wurde daher das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. Es soll insbesondere zur Stärkung der Nahversorgung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet beitragen. Zu 2: Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirats, dass auch die Erdgeschosszonen in einem Straßenzug das Ortsbild prägen können. Zu 3: Nutzungsänderungen sind von der Bauaufsicht zu genehmigen, wenn diese bauplanungsrechtlich zulässig sind. Zu 4: Derzeit werden verschiedene Instrumente eingesetzt, um durchmischte Erdgeschosszonen zu erhalten. Erfolgversprechend ist ein Quartiersmanagement, das zum Beispiel in der Altstadt Höchst die Belebung der Ladenflächen verfolgt. In der Neuen Altstadt kuratiert die DomRömer GmbH die Erdgeschossbereiche und sichert so ein vielfältiges Angebot. Zielführend ist auch die Übernahme von Läden in eine Erdgeschoss-Gesellschaft. Entsprechende Beispiele existieren z. B. in Wien oder Rotterdam. Diese Ansätze funktionieren jedoch nur, wenn die Eigentümer an den Projekten mitwirken möchten. In Frankfurt trägt außerdem das Einzelhandelskonzept zur Sicherung des Einzelhandels in den Stadtteilen bei. Zu 5: Der Magistrat sieht derzeit leider keine Möglichkeiten, eine kommunale Kleingewerbeerhaltungssatzung zu erlassen. Zu 6: Der Magistrat kann diese Ergebnisse bei Bedarf gerne öffentlich vorstellen.