Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zur Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie dargelegt, dass die Erhaltung städtebaulicher Eigenarten im Vordergrund steht. Es werden verschiedene Instrumente zur Belebung der Erdgeschosszonen eingesetzt, jedoch sieht der Magistrat keine Möglichkeit für eine kommunale Kleingewerbeerhaltungssatzung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Das Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist nicht unmittelbar auf den Gewerbeschutz anwendbar, sondern vor allem auf die Erhaltung städtebaulicher Eigenarten oder der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ausgerichtet. Es ist aber denkbar, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen auch die städtebauliche Eigenart eines Gebiets prägen können. Das Bauplanungsrecht enthält eine Reihe von Vorschriften, die auch gewerbliche Belange berücksichtigen. Zu nennen sind insbesondere die Vorkehrungen zur Erhaltung sog. zentraler Versorgungsbereiche und zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. Für die Stadt Frankfurt wurde daher das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. Es soll insbesondere zur Stärkung der Nahversorgung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet beitragen.
Zu 2: Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirats, dass auch die Erdgeschosszonen in einem Straßenzug das Ortsbild prägen können.
Zu 3: Nutzungsänderungen sind von der Bauaufsicht zu genehmigen, wenn diese bauplanungsrechtlich zulässig sind.
Zu 4: Derzeit werden verschiedene Instrumente eingesetzt, um durchmischte Erdgeschosszonen zu erhalten. Erfolgversprechend ist ein Quartiersmanagement, das zum Beispiel in der Altstadt Höchst die Belebung der Ladenflächen verfolgt. In der Neuen Altstadt kuratiert die DomRömer GmbH die Erdgeschossbereiche und sichert so ein vielfältiges Angebot. Zielführend ist auch die Übernahme von Läden in eine Erdgeschoss-Gesellschaft. Entsprechende Beispiele existieren z. B. in Wien oder Rotterdam. Diese Ansätze funktionieren jedoch nur, wenn die Eigentümer an den Projekten mitwirken möchten. In Frankfurt trägt außerdem das Einzelhandelskonzept zur Sicherung des Einzelhandels in den Stadtteilen bei.
Zu 5: Der Magistrat sieht derzeit leider keine Möglichkeiten, eine kommunale Kleingewerbeerhaltungssatzung zu erlassen.
Zu 6: Der Magistrat kann diese Ergebnisse bei Bedarf gerne öffentlich vorstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2022OFOF 404/2Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/GastronomieOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2022OMOM 2441Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/GastronomieDirektanregung
- 20. Februar 2023STST 507Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/GastronomieStellungnahme
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 2161Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/GastronomieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab