Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.: Zu diesen Punkten wird zu einem gemeinsamen Ortstermin eingeladen, bei dem Lösungsansätze sondiert und Umsetzungsmöglichkeiten abgestimmt werden können. Zu 3. und 4.: Die Markierung des Verkehrszeichens 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird schützenswerten Einrichtungen wie Schulen oder Kitas etc. vorbehalten. Dies trifft in diesem Fall nicht zu. Die Markierung eines Schachbrettmusters wie am Martin-Luther-Platz wurde als Aufmerksamkeitsfeld vom Übergang einer Tempo 30 Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich aufgebracht. Diese Lösung wird nicht weiter eingesetzt, da es sich u.a. nicht um ein StVO-konformes Verkehrszeichen handelt. Es kann auf Wunsch des Ortsbeirates zur Verdeutlichung des Haltverbots eine Zick-Zack-Markierung vor der Feuerwehrzufahrt Otto-Schott-Straße (entlang des Zugangs auf den Riedbergplatz) aufgebracht werden.