Stuttgarter Straße für Radfahrende freigeben
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Freigabe der Stuttgarter Straße für Radfahrende abgelehnt. Die Gründe hierfür sind die Gefahren, die durch das Fahren gegen die Einbahnstraße und mögliche Konflikte mit Straßenbahnen und PKW entstehen können.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben, darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 30 km/h betragen (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 220 StVO). Eine Temporeduzierung nur um den Radverkehr gegen die Einbahnstraße zu genehmigen, ist nicht zulässig, weil überwiegender Wohncharakter, schützenswerte Einrichtungen, etc. hier nicht gegeben sind. Zudem kann das Fahren gegen die Fahrtrichtung der Straßenbahn gemäß der Betriebsordnung für die Straßenbahn (BOStrab) nur durchgeführt werden, wenn dies vom Fahrdienstleiter genehmigt wird. Dies bezieht sich auf jede einzelne Fahrt. Insgesamt hält der Magistrat es an dieser Stelle für zu gefährlich das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu genehmigen, da man nicht ausschließen kann, dass Radfahrer:innen den Gleiskörper befahren und somit einen Konflikt zur Straßenbahn darstellen bzw. einen Konflikt mit den in das Parkhaus einfahrenden bzw. aus dem Parkhaus herausfahrenden PKW entsteht. Die Anregung kann daher aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023OFOF 881/1Stuttgarter Straße für Radfahrende freigebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023OMOM 4061Stuttgarter Straße für Radfahrende freigebenDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2123Stuttgarter Straße für Radfahrende freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab