Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste
Stellungnahme des Magistrats
Ambulante Pflegedienste können seit vielen Jahren Ausnahmegenehmigungen zum Parken erhalten. Der sogenannte Parkausweis "Sozialer Dienst" gestattet unter anderem das Parken in allen Bewohnerparkzonen und allen Parkscheinbereichen. Derartige Bereiche sind auch nach Ausweisung vereinzelter spezieller Lieferzonen flächendeckend in sehr großer Anzahl vorhanden. Eine Erweiterung auf die neuen Lieferantenbereiche (absolutes Haltverbot, Lieferverkehr frei) ist nicht beabsichtigt. Diese Flächen sollen nur dem Lieferverkehr zur Verfügung stehen. Die Nachfrage nach dem Parkausweis "Sozialer Dienst" ist bei ambulanten Pflegediensten seit Jahren hoch, der Parkausweis hat sich bewährt und kann mittlerweile online beantragt werden: Parkausweis Sozialer Dienst | Stadt Frankfurt am Main https://frankfurt.de/Leistungen/Fahrzeug-und-Verkehr-8957833/Besondere-Erlaubnisse-8957850/Parkausweis-Sozialer-Dienst