Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass ambulante Pflegedienste bereits seit Jahren Ausnahmegenehmigungen zum Parken erhalten können. Der Parkausweis "Sozialer Dienst" ermöglicht das Parken in Bewohnerparkzonen und wird online beantragt. Eine Erweiterung auf neue Lieferantenbereiche ist nicht geplant.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ambulante Pflegedienste können seit vielen Jahren Ausnahmegenehmigungen zum Parken erhalten. Der sogenannte Parkausweis "Sozialer Dienst" gestattet unter anderem das Parken in allen Bewohnerparkzonen und allen Parkscheinbereichen. Derartige Bereiche sind auch nach Ausweisung vereinzelter spezieller Lieferzonen flächendeckend in sehr großer Anzahl vorhanden. Eine Erweiterung auf die neuen Lieferantenbereiche (absolutes Haltverbot, Lieferverkehr frei) ist nicht beabsichtigt. Diese Flächen sollen nur dem Lieferverkehr zur Verfügung stehen. Die Nachfrage nach dem Parkausweis "Sozialer Dienst" ist bei ambulanten Pflegediensten seit Jahren hoch, der Parkausweis hat sich bewährt und kann mittlerweile online beantragt werden: Parkausweis Sozialer Dienst | Stadt Frankfurt am Main https://frankfurt.de/Leistungen/Fahrzeug-und-Verkehr-8957833/Besondere-Erlaubnisse-8957850/Parkausweis-Sozialer-Dienst
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2023OFOF 691/2Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für PflegediensteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juli 2023OMOM 4338Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für PflegediensteDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2116Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für PflegediensteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab