Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unterliederbach: Spiegel Sossenheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungen im Stadtgebiet unterscheiden. Die Ausfahrt der Hausnummer 66 ist sogar etwas breiter angelegt, als ältere Ausfahrten im Sossenheimer Weg und verfügt über eine bessere Sicht. Es ist Verkehrsteilnehmenden vor diesem Hintergrund zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzugliedern. Natürlich gilt dabei der Grundsatz (StVO §1), sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass es durch Witterungseinflüsse, Zerrbilder oder verstellten Verkehrsspiegeln häufig zu Fehleinschätzungen der Verkehrssituation kommt. Auch verleitet die scheinbar freie Sicht dazu, den Ausfahrtsbereich zu schnell zu verlassen. Da so neue Unfallrisiken entstehen, wird das Anbringen von Verkehrsspiegeln bundesweit von den Behörden restriktiv gehandhabt.

Verknüpfte Vorlagen