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Spiegel für die Ausfahrt Kirschwaldparkplatz Ost

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Sichtbedingungen an der genannten Örtlichkeit unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrtsbereiche. Es ist Verkehrsteilnehmer:innen zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Rücksicht (§ 1 und 10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) in den Querverkehr einzureihen. Auch sind die in Rede stehenden Verkehrsspiegel für die Einsicht in Kraftfahrzeugfahrbahnen ausgelegt. Durch Witterungseinflüsse, optische Verzerrung und den damit verbundenen Fehleinschätzungen sind der Fuß- und Radverkehr und dabei insbesondere Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen. Die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht kann dann zu einem zügigen Verlassen des Ausfahrtbereichs verleiten.

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