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Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Entlang des Fußweges auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg von Seckbach nach Bergen-Enkheim wurden für Spaziergänger drei Bänke beauftragt und bereits aufgestellt. Für die Neuaufstellung von Hundekotbeutelspendern benötigt das Grünflächenamt (Amt 67) vom Ortsbeirat 11 Pat:innen, welche die Befüllung der Spender übernehmen würden. Die Hundekotbeutel würden vom Grünflächenamt gestellt werden und an die ausgewiesenen Paten ausgeliefert werden. Da es sich bei genanntem Bereich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I handelt, könnte das Aufstellen künstlicher Beleuchtung das umliegende Ökosystem negativ beeinflussen. Insbesondere nachtaktive Tiere wie Insekten und Fledermäuse können durch das künstliche Licht in ihrer Orientierung, Fortpflanzung, Nahrungssuche und Jagderfolg gestört werden. Die kürzlich in Kraft getretene Novellierung des hessischen Naturschutzgesetzes sieht an mehreren Stellen den Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung vor, um den ungestörten Wechsel von Aktivitäts- und Ruhephasen tag- und nachtaktiver Arten zu unterstützten. Zum Schutz von Flora und Fauna wird von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde der Errichtung einer Beleuchtungsanlage erfahrungsgemäß nicht zugestimmt. Darüber hinaus ist der Kirchbergweg kein Satzungsbereich, d.h. hierbei handelt es sich nicht um eine reinigungspflichtige Straße im Sinne der Satzung. Deshalb kann der städtische Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), derartige Bereiche außerhalb der geschlossenen Ortslage nicht mit Papierkörben ausstatten.

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