Umlaufsperre/Drängelgitter
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Versetzung des Drängelgitters abgelehnt, um den Fußverkehr zu schützen. Das Gitter wurde so platziert, dass Fahrzeuge nicht über den Gehweg fahren können, was die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Um den Fußverkehr zu schützen, wurde das Gitter außerhalb der Gehwegüberfahrt angebracht und steht nun in einem Abstand von rund 50 Zentimetern neben dem abgesenkten Bordstein. Fahrzeuge können nicht früher über den Gehweg fahren, da sie sonst über den hohen Bord fahren müssten. Es wäre also nicht sinnvoll, das Gitter zur versetzen. Ohnehin kann der Lieferverkehr die Einfahrt zur Apotheke uneingeschränkt nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2023OFOF 559/9Umlaufsperren/Drängelgitter Rosegger-ApothekeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juli 2023OMOM 4231Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-ApothekeDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2079Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-ApothekeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab