Umlaufsperre/Drängelgitter
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Um den Fußverkehr zu schützen, wurde das Gitter außerhalb der Gehwegüberfahrt angebracht und steht nun in einem Abstand von rund 50 Zentimetern neben dem abgesenkten Bordstein. Fahrzeuge können nicht früher über den Gehweg fahren, da sie sonst über den hohen Bord fahren müssten. Es wäre also nicht sinnvoll, das Gitter zur versetzen. Ohnehin kann der Lieferverkehr die Einfahrt zur Apotheke uneingeschränkt nutzen.