Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Umgestaltung der Berger Straße nach dem U-Bahn-Bau zielte bereits auf eine weiche Separation der Verkehrsarten und eine Begrünung mit Bäumen. Für Aufenthaltsqualität und Querbarkeit der Berger Straße für den Fußverkehr sind die Voraussetzungen durchaus gut. Dennoch ist festzustellen, dass im unteren Abschnitt der Gehweg auf der westlichen Seite zu schmal ist und die Flächeninanspruchnahme und die Sichtbeeinträchtigungen durch die abgestellten Kraftfahrzeuge die Interaktionen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer:innen erschweren. Es besteht jedoch wenig Spielraum für eine veränderte Verkehrsorganisation in diesem Abschnitt. Der angesprochene Straßenabschnitt der Berger Straße zwischen Saalburgstraße und Ringelstraße/Fünffingerplätzchen hat keine Verkehrsbedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr. In der von Geschäften und Restaurants geprägten Straße verkehren in erster Linie Anwohner:innen, Parkplatzsuch- sowie Wirtschaftsverkehre. Es herrscht weit überwiegend Quell- und Zielverkehr, Durchgangsverkehr tritt schon allein aufgrund der Lage der Straße im Straßennetz nicht auf. Auf beiden Straßenseiten gibt es Parkstände (teilweise mit Bewohnerprivileg), auf einigen Parkständen gibt es Sommergärten für die ansässige Gastronomie. Ferner ist der in Rede stehende Abschnitt Teil des städtischen Radverkehrsnetzes. Dies vorausgeschickt entbehrt eine Verkehrszeichenregelung "Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei" zur Unterbindung eines nicht in Erscheinung tretenden Durchgangsverkehrs für den genannten Straßenabschnitt einer Anordnungsgrundlage. Unabhängig davon lassen sich diese Regelungen in der Praxis nahezu unmöglich überwachen und nachhaltig durchsetzen. Handlungsspielräume sieht der Magistrat gegebenenfalls bei einer Entfernung des ruhenden Verkehrs auf der Westseite der Berger Straße - verbunden mit einer Regelung "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" (Tempo 20- Zone). Für die gewünschten baulichen Veränderungen wären umfangreiche Planungen erforderlich, die der Magistrat absehbar nicht wird leisten können. Eine Umgestaltung des Fünffingerplätzchens ist derzeit nicht vorgesehen und lässt sich in Verbindung mit dem Programm Nahmobilität auch nicht in Aussicht stellen.