Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Behindernd abgestellte E-Scooter und Fahrräder im Bereich des Personenaufzuges und am Geländer des U-Bahnabgangs sind ein Ärgernis, dem es zu begegnen gilt. In den vergangenen Wochen hat die Marktaufsicht des Wochenmarktes an der Bockenheimer Warte die Marktbesucherinnen und Marktbesucher für das Thema sensibilisiert und zudem wild abgestellte E-Scooter im Zuge des Marktaufbaus an Plätze umgestellt, wo sie möglichst nicht stören. Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum stellt rechtlich eine Sondernutzung dar. Die Stadt Frankfurt am Main hat im April 2022 Anbietern von E-Scootern Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum erteilt. Den Betreibern wurde dabei auch auferlegt, eine Beschwerdehotline einzurichten und Beschwerden unverzüglich nachzugehen. Die Kontaktdaten befinden sich auf allen E-Scootern und auf unserer Website: www.frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessung/e-scooter. Sollten Bürger:innen gefährliche Situationen im öffentlichen Raum bemerken, werden sie gebeten, direkt die Verkehrsüberwachung (Telefon 069 212-36360) zu benachrichtigen. Zu
- Ziel der neuen Regelung ist es, das wilde Abstellen der E-Scooter zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. Zunächst werden im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel, dort wo ein sehr starkes Fußgängeraufkommen zu verzeichnen ist, E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen. Hier gilt, dass im Umkreis von 100 Metern um ausgewiesene E-Scooter-Abstellplätze die Fahrt nicht mehr beendet werden kann. Begonnen wird mit den Zeil-Nebenstraßen. Für diese Straßen erarbeitet der Magistrat ein Konzept, das sukzessive umgesetzt wird. Des Weiteren werden in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze identifiziert. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen besonders berücksichtigt. In einer dritten Stufe soll dann das Konzept dahingehend erweitert werden, ob, und wenn ja, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebietes weitere E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden sollen. Grundsätzlich soll, außer von stark von Zufußgehenden genutzter Bereiche, aber das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden, da dieses den Vorteil dieses Verkehrsmittels ausmacht. Zu
- und
- Der Magistrat kann der Anregung derzeit nicht entsprechen. Sobald das Konzept für die dritte Stufe vorliegt, wird der Magistrat gegebenenfalls in Abstimmung mit den Ortsbeiräten weitere Abstellflächen definieren.