Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Berechnung der Verkehrsqualität erfolgte auf der Grundlage des Verkehrsmodells der Stadt Frankfurt am Main, welches wiederum aus der Verkehrsdatenbank Rhein-Main (VDRM) abgeleitet wird. Anforderungsgerecht ist als projektspezifischer Prognosehorizont das Jahr 2035 definiert worden. Der Mikrosimulation wurde eine neue Lichtsignaltechnik zu Grunde gelegt. Diese ermöglicht - im Gegensatz zur Festzeitsteuerung - eine verkehrsabhängige Steuerung und darüber hinaus die unmittelbare signaltechnische Berücksichtigung einer ankommenden Straßenbahn. Dadurch lassen sich Verlustzeiten durch Wartevorgänge signifikant verringern. Im Ergebnis steigt somit die Leistungsfähigkeit der Kreuzung. Insofern bewirkt die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des Radverkehrs und barrierefreier Zustiege keine Qualitätsverluste für die Verkehrsteilnehmenden. In dem Verkehrsgutachten werden zwar keine Aussagen zur Berücksichtigung von Umnutzungen des Mainkais und Umgestaltung der Schweizer Straße gemacht, allerdings kann auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse von einer insgesamt ausreichenden Kapazitätsreserve ausgegangen werden. Aufgrund der erläuterten Herangehensweise wird keine weitere Vorstellung vorgesehen. Zu
- Für den Einsatz der lärmmindernden Asphaltbeläge müssen mehrere Kriterien erfüllt werden. Das sind beispielsweise: Das Geschwindigkeitsniveau sollte mindestens 40 km/h betragen. Zusammenhängende Straßenabschnitte sollten mindestens 500 Meter lang sein. Der Streckenabschnitt sollte keine Ampelanlagen enthalten. Kein Einbau bei Abbiegeverkehr, Kreisverkehr, Schwerlastverkehr, Busbuchten etc. Diese Kriterien treffen in der Gartenstraße nicht zu. Insofern kann auch nicht erwartet werden, dass der Einsatz lärmmindernden Asphalts den gewünschten Effekt erzielen wird. Zu
- Zum aktuellen Projektbearbeitungsstand mussten Landes- und/oder Bundesbehörden noch nicht angehört werden. Zu
- Der Magistrat stellt die Nutzung des öffentlichen Raums für gewerbliche Zwecke nicht infrage. Gleichzeitig muss jedoch auch anderen Verkehrsteilnehmenden die sichere und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Eine ausgewogene Neuaufteilung von Flächen ist also legitim und notwendig. Dieser Sichtweise folgte auch die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Beschluss zur Vorplanung. Über Flächen für attraktive gewerbliche Nutzungen wird in der Detailplanung entschieden. Zu
- Der Magistrat wird diese Fragestellung in der weiterführenden Planung bearbeiten. Der örtliche Netzbetreiber für Fernwärme wird auf Wunsch des Ortsbeirates darauf hingewiesen, Netzkapazitäten in der Gartenstraße zu schaffen.