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Spielplatz im Alten Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Wie bereits in der ST 1436 dargestellt, gibt es derzeit keinen Bedarf im Alten Rebstockpark zusätzliche Spielflächen auszuweisen, da es dort aktuell keine Anwohner:innen gibt. Dies wird sich mit der Entwicklung der Bebauungspläne 919 und 936 ändern, wenn Wohnbauflächen südlich des Alten Rebstockparks am Römerhof entwickelt werden. Dann wäre der richtige Zeitpunkt, auf den neuen Wohnbauflächen oder auch direkt im Alten Rebstockpark Spielflächen zu entwickeln. Zur Frage, ob ein Spielplatz im Sinne eines Abenteuerspielplatzes durch einen Verein betreut werden kann, verweisen wir ebenfalls auf die ST 1436. Solche Spielplätze werden immer vom Trägerverein initiiert und im Bedarfsfall durch das Fachamt unterstützt. Zu 2: Grundsätzlich wird Inklusion bei der Planung öffentlicher Spielplätze berücksichtigt. Zu 3: Wir verweisen auf Punkt 1.