Grünphase an der westlichen Fußgängerampel über die Gartenstraße an der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße verlängern
Stellungnahme des Magistrats
Die Grünzeiten für Fußgänger:innen, die eine lichtsignalgeregelte Kreuzung überqueren wollen, werden subjektiv häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Allerdings werden die Grünzeiten nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die Fußgänger:innen zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung steht, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite und unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Lichtsignalanlage (LSA) beeinflussen, grundsätzlich gleich geregelt. Die Grünzeiten für den Fußverkehr wird nach den RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger:innen, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, d. h. eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis können Fußgänger:innen die Fahrbahn also stets sicher überqueren, selbst wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünzeit loslaufen. Andersherum stellt die Fußgängerschutzzeit sicher, dass die Fahrbahn von querendem Fußgängerverkehr frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Fußverkehrs ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit hierfür in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 m/s bemessen. Aufgrund des Vorgenannten wird die angeregte Verlängerung der Fußgängergrünzeiten abgelehnt.