S A C H S T A N D :
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird wie folgt entsprochen: Die Benutzungspflicht wird auf der gesamten Waldschulstraße (zwischen Oeser Straße und Mainzer Landstraße) aufgehoben und mit Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Gehweg) in Verbindung mit Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) beschildert. Zudem wird flächendeckend Tempo 30 für das Fahren im Mischverkehr eingerichtet. Die Übergangssituation mit dem auf der Ostseite plötzlich endenden Geh- und Radwegs, welcher ungeschützt auf die Fahrbahn geleitet wird, beziehungsweise zu Fuß Gehende zum Queren zwingt, wird mit Beschilderung und Markierung kenntlich gemacht.