Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, dass die Außengastronomie am Mainkai um 1,0 Meter zurückversetzt werden muss, um eine Gehwegbreite von 1,5 Metern zu gewährleisten. Dies soll die Passierbarkeit des Gehwegs verbessern, jedoch wird eine weitere Rückversetzung aufgrund der Feuerwehraufstellflächen nicht in Betracht gezogen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bereits im vergangenen Jahr sind Beschwerden über die Enge des Gehwegs entlang der Mainkai-Gastronomie beim Bereich Sondernutzung im Amt für Straßenbau und Erschließung eingegangen. Im Juni 2022 hat sich der Magistrat dann ein Bild vor Ort gemacht. In der Folge wurde beschlossen, dass die Außengastronomie spätestens nach der Mainkai-Sperrung im Jahr 2022 um 1,0 Meter zurückversetzt werden muss, um eine Restgehwegbreite von 1,5 Metern zu gewährleisten. Während der Sperrung ist eine Rückversetzung nicht erforderlich, da Fußgänger:innen ohnehin die gesamte Fahrbahn nutzen können.
Eine weitere Rückversetzung der Gastronomie ist aufgrund der erforderlichen Feuerwehraufstellflächen nicht möglich. Der Magistrat hält daher an der Entscheidung fest: Eine Restgehwegbreite von 1,5 Metern reicht aus straßenrechtlicher und aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht aus; eine erneute Prüfung und Verkleinerung der Außengastronomie wird nicht in Erwägung gezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 903/1Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbarOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023OMOM 4197Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbarDirektanregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2007Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbarStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab