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Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bereits im vergangenen Jahr sind Beschwerden über die Enge des Gehwegs entlang der Mainkai-Gastronomie beim Bereich Sondernutzung im Amt für Straßenbau und Erschließung eingegangen. Im Juni 2022 hat sich der Magistrat dann ein Bild vor Ort gemacht. In der Folge wurde beschlossen, dass die Außengastronomie spätestens nach der Mainkai-Sperrung im Jahr 2022 um 1,0 Meter zurückversetzt werden muss, um eine Restgehwegbreite von 1,5 Metern zu gewährleisten. Während der Sperrung ist eine Rückversetzung nicht erforderlich, da Fußgänger:innen ohnehin die gesamte Fahrbahn nutzen können. Eine weitere Rückversetzung der Gastronomie ist aufgrund der erforderlichen Feuerwehraufstellflächen nicht möglich. Der Magistrat hält daher an der Entscheidung fest: Eine Restgehwegbreite von 1,5 Metern reicht aus straßenrechtlicher und aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht aus; eine erneute Prüfung und Verkleinerung der Außengastronomie wird nicht in Erwägung gezogen.

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