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Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass aufgrund der kurzen Standzeit der provisorischen Bushaltepunkte keine zusätzlichen Möblierungen wie Abfalleimer oder Wartehallen aufgestellt werden. Dies geschieht, um finanzielle und personelle Ressourcen zu schonen und um die bestehenden Fahrgäste an anderen Haltestellen nicht zu benachteiligen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Bereits im Mai wurden an den vier ausgewiesenen Abfahrtspositionen jeweils Doppelsitzbänke aufgestellt. Weitere Möblierungen an den provisorischen Haltestellen wie Abfalleimer, zusätzliche Sitzbänke oder gar Wartehallen werden für die verbleibende Restlaufzeit der Umleitungsmaßnahme bis voraussichtlich Mitte August nicht aufgestellt.

In Anbetracht der relativ kurzen Standzeit von nur rund drei Monaten war der mit der Aufstellung von mobilen Wartehallen verbundene finanzielle und personelle Gesamtaufwand nicht zu vertreten. Zudem sind alle mobilen Wartehallen an anderen Bushaltestellen im Stadtgebiet aufgestellt und somit gebunden. Wartehallen von anderen Standorten abzuziehen, hätte die dortigen Fahrgäste schlechter gestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2023OFOF 304/8Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Juni 2023OMOM 4155Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZDirektanregung
  3. 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1996Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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