Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant kurzfristige Sanierungsarbeiten am Ginnheimer Stadtweg, um die Fahrkomfort für Radfahrende zu verbessern. Eine Umwidmung zur Fahrradstraße wird jedoch erst nach einer umfassenden Sanierung der Fahrbahndecke in Aussicht gestellt. Zudem wird die Rampenfläche zur Platenstraße ausgebaut, um die Nutzung für Radfahrende zu erleichtern.
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Franz-Werfel-Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Besitzverhältnisse und Zukunft des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 3220.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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- Parken in der Franz-Werfel-Straße20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Franz-Werfel-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Ginnheimer Stadtweg stellt zweifelsohne eine wichtige Nord-Süd-Achse für den Radverkehr zwischen Ginnheim und dem Westend beziehungsweise Bockenheim dar. Die Straße ist bereits heute nur für Anlieger und Radfahrende freigegeben und liegt in einer Tempo 30-Zone. Die Fahrbahnoberfläche im Ginnheimer Stadtweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand für alle Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund einer Vielzahl von Werksaufbrüchen und Reparaturstellen bietet die Straße jedoch wenig Fahrkomfort für den Radverkehr. Um die Situation kurzfristig zu verbessern, werden zunächst im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung kleinflächige Sanierungsarbeiten ausgeführt, um einzelne, gravierende Unebenheiten zu beseitigen. Eine Umwidmung in eine Fahrradstraße ist aus Sicht des Magistrats erst nach einer Sanierung der Fahrbahndecke des nördlichen Ginnheimer Stadtweges sinnvoll. Da die Sanierung zuerst in das Jahresbauprogramm aufgenommen werden muss, kann eine kurzfristige Umwidmung zur Fahrradstraße hier nicht in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat begrüßt jedoch die Anregung und wird die erforderlichen Maßnahmen weiterverfolgen. Die Verbindung zur Platenstraße ist aufgrund der beengten Verhältnisse im Rampenbereich für Radfahrende mit Anhänger oder Lastenrad derzeit schwer passierbar. Die derzeitige Treppen- und Rampenfläche wird daher zu einer gesamtflächigen Rampe zur gemeinsamen Nutzung für den Fuß- und Radverkehr (VZ 240) ausgebaut. Die Drängel- und Absperrgitter im heutigen Rampenbereich werden ersatzlos entfernt. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 umgesetzt. Der Magistrat prüft zudem, ob die Litfaßsäule im Treppenbereich entfernt oder versetzt werden kann und setzt diese Maßnahme gegebenenfalls um. Im Ginnheimer Stadtweg Ecke Franz-Werfel-Straße werden keine Verkehrsspiegel angebracht. Der Straßenverlauf befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, hier gilt die Rechts-vor-links-Regelung. Die Kraftfahrzeuge aus der Straße Ginnheimer Stadtweg im Einmündungsbereich der Franz-Werfel-Straße sind wartepflichtig. Die Sichtverhältnisse in diesem Bereich sind gut und unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Hier ist es den Verkehrsteilnehmenden durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzureihen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2022OFOF 316/9Fahrradstraße Ginnheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. September 2022OMOM 2715Fahrradstraße Ginnheimer StadtwegDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 197Fahrradstraße Ginnheimer StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab