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Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Ginnheimer Stadtweg stellt zweifelsohne eine wichtige Nord-Süd-Achse für den Radverkehr zwischen Ginnheim und dem Westend beziehungsweise Bockenheim dar. Die Straße ist bereits heute nur für Anlieger und Radfahrende freigegeben und liegt in einer Tempo 30-Zone. Die Fahrbahnoberfläche im Ginnheimer Stadtweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand für alle Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund einer Vielzahl von Werksaufbrüchen und Reparaturstellen bietet die Straße jedoch wenig Fahrkomfort für den Radverkehr. Um die Situation kurzfristig zu verbessern, werden zunächst im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung kleinflächige Sanierungsarbeiten ausgeführt, um einzelne, gravierende Unebenheiten zu beseitigen. Eine Umwidmung in eine Fahrradstraße ist aus Sicht des Magistrats erst nach einer Sanierung der Fahrbahndecke des nördlichen Ginnheimer Stadtweges sinnvoll. Da die Sanierung zuerst in das Jahresbauprogramm aufgenommen werden muss, kann eine kurzfristige Umwidmung zur Fahrradstraße hier nicht in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat begrüßt jedoch die Anregung und wird die erforderlichen Maßnahmen weiterverfolgen. Die Verbindung zur Platenstraße ist aufgrund der beengten Verhältnisse im Rampenbereich für Radfahrende mit Anhänger oder Lastenrad derzeit schwer passierbar. Die derzeitige Treppen- und Rampenfläche wird daher zu einer gesamtflächigen Rampe zur gemeinsamen Nutzung für den Fuß- und Radverkehr (VZ 240) ausgebaut. Die Drängel- und Absperrgitter im heutigen Rampenbereich werden ersatzlos entfernt. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 umgesetzt. Der Magistrat prüft zudem, ob die Litfaßsäule im Treppenbereich entfernt oder versetzt werden kann und setzt diese Maßnahme gegebenenfalls um. Im Ginnheimer Stadtweg Ecke Franz-Werfel-Straße werden keine Verkehrsspiegel angebracht. Der Straßenverlauf befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, hier gilt die Rechts-vor-links-Regelung. Die Kraftfahrzeuge aus der Straße Ginnheimer Stadtweg im Einmündungsbereich der Franz-Werfel-Straße sind wartepflichtig. Die Sichtverhältnisse in diesem Bereich sind gut und unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Hier ist es den Verkehrsteilnehmenden durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzureihen.

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