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Verkehrssituation im Bereich Woogstraße/Auf der Schloßhecke durch Anbringung zweier Spiegel verbessern hier: Sicherheit durch Anbringung zweier Spiegel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit (Woogstraße / Auf der Schloßhecke) wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungen im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist Verkehrsteilnehmenden vor diesem Hintergrund zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzureihen. Natürlich gilt dabei der Grundsatz (StVO §1), sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Da sich die Anregung auf den Radverkehr bezieht, weist der Magistrat auch darauf hin, dass ein Verkehrsspiegel ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt ist. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder sind der Fuß- sowie der Radverkehr - und dabei gerade Kinder - nur sehr schlecht zu erkennen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen des Ausfahrtsbereiches verleitet, würde hier eine Unfallquelle geschaffen. Um den Fuß- und Kraftfahrzeugverkehr für die erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme zu sensibilisieren, gibt es zwei Poller an der Ausfahrt auf die Woogstraße. Auch wurde eine Sperrfläche in der Woogstraße vor Hausnummer 32 angebracht, weil der Ausfahrbereich aus der Straße Auf der Schloßhecke durch Falschparkende oftmals beeinträchtigt war.