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Tempo 30 vor der Kita am Westhafen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Hafenstraße in Richtung Süden auf 30 km/h zu reduzieren, wird entsprochen. Die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in Fahrtrichtung Norden ist nicht erforderlich, da hier kein Hol- und Bringverkehr zu erwarten ist. Eine sichere Querung zu Fuß Gehender ist an den Lichtsignalanlagen im Bereich der Speicherstraße und im Bereich der Gutleutstraße vorgesehen, nicht jedoch auf Höhe der Rottweiler Straße.

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