Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine bauliche Absicherung an der Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wird abgelehnt, da die erforderlichen Sichtverhältnisse und Verkehrsstärken nicht gegeben sind. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten.
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Knöterichweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6Baustelle14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 223.06.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Zufahrt zum Niddapark unterbinden23.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Knöterichweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023.
Zu 2.:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") geschieht nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).
Gemäß 2.2 R-FGÜ müssen bestimmte örtliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere aber sind die "frühzeitige Erkennbarkeit" des Fußgängerüberweges sowie "eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden" zwingend erforderlich (2.2 Absatz 1 R-FGÜ).
Durch die Kurve im Bereich der Kreuzung Häuser Gasse / An den Bangerten / Knöterichweg sind diese Voraussetzungen nicht gegeben. Die Anlage eines Fußgängerüberweges würde die Sicherheit der zu Fuß Gehenden im Kurvenbereich nicht erhöhen. Im Gegenteil, es würde sich hierbei um die Vorspiegelung falscher Sicherheit handeln, wenn zu Fuß Gehende sich auf ihren Vorrang verließen, der Fahrverkehr aber nicht über die zur Rücksichtnahme erforderliche Sicht verfügt.
Weiter mangelt es an den unter 2.3 R-FGÜ bestimmten verkehrlichen Voraussetzungen zur Anlage eines Fußgängerüberweges: die nach 2.3 Absatz 2 Tabelle 2 R-FGÜ erforderliche Verkehrsstärke von mindestens 200 zu Fuß Gehenden und 50 Kraftfahrzeugen je Stunde wird augenscheinlich nicht erreicht.
Letztlich sei darauf verwiesen, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen, wie vorliegend, regelmäßig entbehrlich sind, 2.1 Absatz 3 R-FGÜ.
Der Anregung kann in diesem Punkt aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2023OFOF 614/2Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/KnöterichwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2023OMOM 3978Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/KnöterichwegDirektanregung
- 22. September 2023Sie sind hierSTST 1950Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/KnöterichwegStellungnahme
- 6. November 2024OFOF 1029/2Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig KnöterichwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2024OMOM 6242Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig KnöterichwegDirektanregung
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 528Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig KnöterichwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab