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Umgestaltung Rad- und Gehweg Tiberiusstraße im Zuge der Bauarbeiten zu den neuen Strom-Hauptverbindungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die bauliche Umgestaltung des angesprochenen Wendehammerbereiches vor der Liegenschaft Tiberiusstraße 44 ist im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten im Auftrag der Mainova (Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM)) leider nicht möglich. Bauliche Umgestaltungsmaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen benötigen eine Planung und entsprechende Vorbereitungszeit. Diese ist in der kurzen Zeit bis zum Beginn der Arbeiten der NRM nicht mehr zu realisieren. Des Weiteren können bauliche Umgestaltungsmaßnahmen auch nicht einem Netzbetreiber bei dessen Arbeiten an seinen Trassen auferlegt werden. Eine Umgestaltung hinsichtlich der Verbreiterung der Gehwege oder ähnliches wäre hier im Rahmen einer grundhaften Sanierung der Fahrbahn und der Gehwege realisierbar, diese ist jedoch mittelfristig nicht geplant. Die Situation für den Fuß- und Radverkehr wird deshalb mittels einer Markierungs- und Beschilderungslösung verbessert (absolutes Haltverbot durch Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie Grenzmarkierungen VZ 299 StVO). Statt der Gehwegbeschilderung (VZ 239 StVO) wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240 StVO) eingerichtet.