Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Nach Beendigung der aktuellen Baumaßnahme wird das Einbahnstraßenschild (Verkehrszeichen (VZ) 220-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) an der betroffenen Örtlichkeit, aufgestellt, um die Fahrtrichtung zu verdeutlichen. In der Hanauer Landstraße ist das VZ 209-30 StVO "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" bereits angebracht und gut sichtbar.