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Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach Beendigung der aktuellen Baumaßnahme wird das Einbahnstraßenschild (Verkehrszeichen (VZ) 220-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) an der betroffenen Örtlichkeit, aufgestellt, um die Fahrtrichtung zu verdeutlichen. In der Hanauer Landstraße ist das VZ 209-30 StVO "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" bereits angebracht und gut sichtbar.

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