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Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstr. 166

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat steht über die Wirtschaftsförderung im regelmäßigen Austausch mit dem Großteil der Filialbetreibenden Banken in Frankfurt. Dabei werden Filialschließungen regelmäßig thematisiert. Im Zuge vorausgegangener Stellungnahmen zum Thema Filialschließungen wurden bereits die Gründe für die Schließung von Filialen ausführlich beleuchtet. Dies betrifft alle Banken mit Filialnetz in Frankfurt. Die Bargeldversorgung durch Geldautomaten / SB Terminals der Frankfurter Sparkasse sind durch die nahegelegenen SB-Standorte Ginnheimer Landstr. 118 und Eschersheimer Landstr. 238 in einem Abstand von 1,1 km bzw 2,2 km gegeben. Damit ist eine ausreichende Bargeldversorgung für den Ortsteil vorhanden und die Einführung eines Sparkassenbusses als Übergangsmodell für nicht erforderlich erachtet. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht weiterhin im Austausch mit dem Bankensektor im Interesse der Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung in den Stadtteilen. Hierbei werden die Belange der betroffenen Personengruppen in den Stadtteilen eingebracht. Der Magistrat hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen, weder von Privatbanken noch von Anstalten öffentlichen Rechts. Außerdem ist eine Flächendeckende Versorgung mit Bank-Elementardienstleistungen i.S. des §6, Satz 1 und 4 des Sparkassengesetzes gegeben. Ebenso hinsichtlich des FraSpa-Gesetzes des Landes Hessen von 2007.

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