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Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Zentrale der Deutschen Bank AG verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der in Rede stehende Bereich befindet sich auf dem Privatgelände der Deutschen Bank AG. Hinter den versenkbaren Pollern gibt es keine Möglichkeit der Überwachung. Der Bereich vor den versenkbaren Pollern ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu §

  1. II öffentlicher Verkehrsraum. Mit der Deutsche Bank AG ist vertraglich ein Geh, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt vereinbart. Die Fläche muss für den Gemeingebrauch zur Verfügung stehen. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen im Bereich der Taunusanlage 12 vor und führt diese auch weiter. Der Außendienst wurde für die Problematik sensibilisiert und wird nun auch im Umfeld des Zugangs zur U-Bahnstation Kontrollen durchführen.

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