Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Zentrale der Deutschen Bank AG verhindern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Parkens auf dem Gehweg vor der Zentrale der Deutschen Bank AG vorgeschlagen. Dies geschieht durch vertragliche Regelungen und Kontrollen der Städtischen Verkehrspolizei. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssituation und die Sicherstellung des Gemeingebrauchs.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der in Rede stehende Bereich befindet sich auf dem Privatgelände der Deutschen Bank AG. Hinter den versenkbaren Pollern gibt es keine Möglichkeit der Überwachung.
Der Bereich vor den versenkbaren Pollern ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu §
- II öffentlicher Verkehrsraum. Mit der Deutsche Bank AG ist vertraglich ein Geh, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt vereinbart. Die Fläche muss für den Gemeingebrauch zur Verfügung stehen. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen im Bereich der Taunusanlage 12 vor und führt diese auch weiter. Der Außendienst wurde für die Problematik sensibilisiert und wird nun auch im Umfeld des Zugangs zur U-Bahnstation Kontrollen durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2024OFOF 929/2Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Zentrale der Deutschen Bank AG verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2024OMOM 5491Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Zentrale der Deutschen Bank AG verhindernDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1894Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Zentrale der Deutschen Bank AG verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab