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Sichere Gehwege in der Leipziger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Die Gehwege in der Leipziger Straße sind grundsätzlich zwischen 2,50 und 3,00 Meter breit und entsprechen damit den gängigen Richtlinien. Die nutzbare Gehwegbreite hingegen fällt teilweise sehr unterschiedlich aus und kann davon abweichen. Zu
  2. und
  3. Der Magistrat erteilt Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie und Warenauslagen nach erfolgter straßenrechtlicher Prüfung. Die Genehmigung erfolgt unter bestimmten Auflagen. So muss beispielsweise eine geradlinige Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter für den Fußverkehr freigehalten werden. In stark frequentierten Bereichen kann die notwendige freizubleibende Gehwegbreite höher festgelegt werden. Zudem ist aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand von 0,5 Meter zur Fahrbahn oder zum Radweg erforderlich. Für Blindenleitsysteme gilt jederzeit zu allen Seiten ein Abstand von 1,50 Meter. Sofern bekannt wird, dass die Auflagen nicht eingehalten werden, erfolgt eine Überprüfung vor Ort durch die Stadtpolizei. Der Genehmigungsnehmende wird dann aufgefordert, die Auflagen einzuhalten. Bei mehrfachen Verstößen kann die Genehmigung widerrufen werden. Zu
  4. Generell sollte eine Mindestgehwegbreite von 2,50 Meter überall und speziell in der gesamten Leipziger Straße eingehalten werden. Dafür spricht auch die starke Frequentierung durch Passanten, welche in einer Fußgängerzählung (14.700 Fußgänger/24 h) erfasst wurden. Gegebenenfalls kann geprüft werden, ob Eigenwerbung im öffentlichen Raum unterbunden wird, wie dies beispielsweise in den Innenstadtbereichen Opernplatz, Römerberg und Paulsplatz praktiziert wird. Zudem ist es möglich, Fahrradbügel und E-Scooter-Stellplätze in bestehende Parkbuchten zu verlegen. Dies ginge dann allerdings zu Lasten der Kfz-Stellplätze. Langfristig wäre die Einrichtung einer Fußgängerzone denkbar. Die Leipziger Straße ist eine sehr lebendige Straße mit vielen Alltagszielen für die Nachbarschaft. Sie ist eine wichtige Fußgängerachse der Stadt. Im Zuge der Attraktivitätssteigerung von öffentlichen Räumen für die Aufenthaltsfunktion und zur Stärkung des Fußverkehrs könnte die Leipziger Straße hier eine Rolle spielen. In der Vergangenheit wurde allerdings eine Teilsperrung und Mischverkehrsfläche für die Leipziger Straße im Zuge der OA 86 im Jahr 2011 geprüft und im Ergebnis nicht weiterverfolgt (siehe B 369). Zu
  5. Die Leipziger Straße entspricht an vielen Stellen bereits den Empfehlungen der genannten Akteure. So sind Nullabsenkungen an vielen Kreuzungen/Knotenpunkten und Zebrastreifen vorhanden, ebenso eine Tempo-30-Zone. In den letzten Jahren wurden keine baulichen Maßnahmen umgesetzt.

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