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Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Verkehrs- und Parkplatzproblemen an der Steinmühle. Es wird festgestellt, dass die Parksituation nicht den aktuellen Planungsgrundlagen entspricht und Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwegsituation erforderlich sind. Zudem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, die eine Änderung der aktuellen Situation beeinflussen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Die Parksituation an der Steinmühle entspricht sachlich nicht zeitgemäßen Planungsgrundlagen und vor allem wie praktiziert nicht der Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 5.23 - Urteil vom

06. Juni 2024). Die Fahrgasse ist ca. 5,80 m breit, die Gehwege maximal 2,20 m. Es wird auf beiden Seiten ordnungswidrig halbseitig auf den Gehwegen geparkt. Die geforderte Beschilderung ist durchaus möglich, hätte aber zur Konsequenz, dass die Hälfte der durch ordnungswidrige Gewohnheit entstehenden Parkplätze wegfallen muss, da mit Blick auf die Fahrgassenbreite nur einseitig geparkt werden kann. Die gegenüberliegende Seite müsste mit Haltverbot versehen werden. Diese Maßnahme muss ohnehin geprüft werden, da die aktuelle Situation für zu Fuß Gehende nicht akzeptabel ist. Die Gehwege sind zu schmal, um das Gehwegparken anzuordnen.

Zu 2.:

Dies ist rechtlich nicht möglich, da die Straße an der Steinmühle für den Fahrverkehr keinen Anschluss an die restliche Zone hat. Eine Zone kann aber nicht nur aus einer Straße bestehen. Es ist auch zu bezweifeln, dass hier tatsächlich gravierende Geschwindigkeitsverstöße vorliegen. Der Straßenquerschnitt gibt das nicht her. Daten aus Geschwindigkeitskontrollen liegen nicht vor, da die Länge der Straße nicht ausreichend ist, um eine Geschwindigkeitskontrolle technisch durchzuführen. Der Bereich An der Steinmühle wird im Rahmen der Streife vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht.

Zu 3.:

Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum, der im Rahmen des Gemeingebrauchs von allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen genutzt werden darf. Hierbei sei erwähnt, dass bei zugelassenen Fahrzeugen, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, die Straßenverkehrs-Ordnung nicht zwischen gewerblicher und privater Nutzung der Fahrzeuge unterscheidet. Auch ist nicht von Relevanz, ob der Wohnsitz des Fahrzeugführenden sich in unmittelbarer Nähe befindet. Sofern also ein Fahrzeug zugelassen ist, kann es unbegrenzt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wenn keine andere Vorschrift (zum Beispiel absolutes Haltverbot etc.) es verbietet. Nicht zugelassene Fahrzeuge können nicht nach der Straßenverkehrs-Ordnung behandelt werden, hier liegen andere Vorschriften zu Grunde. Eine Beseitigung solcher Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum nimmt daher aus rechtlichen Gründen einige Zeit in Anspruch. Die Problematik solch abgestellter Fahrzeuge ist bekannt und wird regelmäßig kontrolliert.

Zu 4.:

Es werden dem Ortsbeirat drei Terminvorschläge für einen Ortstermin über das Büro der Stadtverordnetenversammlung übermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2024OFOF 1018/6Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle behebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2024OMOM 5515Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle behebenDirektanregung
  3. 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 1870Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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