Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
Stellungnahme des Magistrats
Die Martin-Luther-Straße ist Teil des ausgewiesenen Radwegenetzes und als Wegebeziehung in südliche Richtung ausgeschildert. Eine direkte Wegebeziehung aus der Martin-Luther-Straße kommend in nördliche Richtung ist durch eine an dieser Stelle fehlenden Querungsmöglichkeit des Alleenrings nicht gegeben. Um den Radverkehr aus der Martin-Luther-Straße über die Lichtsignalanlagen-Querung auf Höhe der Günthersburgallee zu führen, wäre es nötig, einen Zweirichtungsradweg einzurichten. Bei einer bestandsnahen Lösung müsste der Radverkehr hierfür linksseitig auf dem ehemaligen Radweg geführt werden. Davon rät der Magistrat jedoch aufgrund einer erhöhten Unfallgefahr im üblicherweise rechtsgeführten Begegnungsverkehr ab. Ein weiteres Unfallrisiko ist die Querung der Einmündung zur Günthersburgallee. Bei dieser müsste der motorisierte Individualverkehr (MIV) aufgrund des Zweirichtungsradverkehrs mit Radfahrenden von beiden Seiten rechnen. Die durch die Bepflanzung des Grundstückes Günthersburgallee 62 / Martin-Luther-Straße 33 eingeschränkten Sichtverhältnisse lassen zudem den entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radverkehr erst spät in das Blickfeld des aus der Günthersburgallee kommenden MIVs rücken. Generell sind gut ausgebaute Alternativverbindungen ohne Umwege durchaus vorhanden: Zum einem bietet die südöstlich gelegene Burgstraße dem vom Martin-Luther-Platz kommenden Radverkehr eine sichere Querung des Alleenrings mittels einer eigenen Lichtsignalanlage (LSA). Zum anderen ermöglicht die Führung über die Günthersburgallee dem vom Friedberger Platz kommenden Radverkehr ebenfalls eine sichere Querung des Alleenrings mittels LSA. Mit Blick auf diese Alternativen hält der Magistrat eine Umgestaltung der Einmündung Martin-Luther-Straße mit anschließender Querung des Alleenrings nicht für notwendig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.