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Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Umgestaltung der Einmündung Martin-Luther-Straße abgelehnt, da eine direkte Querungsmöglichkeit des Alleenrings fehlt und die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs mit erhöhten Unfallrisiken verbunden wäre. Alternativrouten über die Burgstraße und die Günthersburgallee bieten sichere Querungsmöglichkeiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Martin-Luther-Platz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Martin-Luther-Straße ist Teil des ausgewiesenen Radwegenetzes und als Wegebeziehung in südliche Richtung ausgeschildert. Eine direkte Wegebeziehung aus der Martin-Luther-Straße kommend in nördliche Richtung ist durch eine an dieser Stelle fehlenden Querungsmöglichkeit des Alleenrings nicht gegeben.

Um den Radverkehr aus der Martin-Luther-Straße über die Lichtsignalanlagen-Querung auf Höhe der Günthersburgallee zu führen, wäre es nötig, einen Zweirichtungsradweg einzurichten. Bei einer bestandsnahen Lösung müsste der Radverkehr hierfür linksseitig auf dem ehemaligen Radweg geführt werden. Davon rät der Magistrat jedoch aufgrund einer erhöhten Unfallgefahr im üblicherweise rechtsgeführten Begegnungsverkehr ab.

Ein weiteres Unfallrisiko ist die Querung der Einmündung zur Günthersburgallee. Bei dieser müsste der motorisierte Individualverkehr (MIV) aufgrund des Zweirichtungsradverkehrs mit Radfahrenden von beiden Seiten rechnen. Die durch die Bepflanzung des Grundstückes Günthersburgallee 62 / Martin-Luther-Straße 33 eingeschränkten Sichtverhältnisse lassen zudem den entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radverkehr erst spät in das Blickfeld des aus der Günthersburgallee kommenden MIVs rücken.

Generell sind gut ausgebaute Alternativverbindungen ohne Umwege durchaus vorhanden: Zum einem bietet die südöstlich gelegene Burgstraße dem vom Martin-Luther-Platz kommenden Radverkehr eine sichere Querung des Alleenrings mittels einer eigenen Lichtsignalanlage (LSA). Zum anderen ermöglicht die Führung über die Günthersburgallee dem vom Friedberger Platz kommenden Radverkehr ebenfalls eine sichere Querung des Alleenrings mittels LSA.

Mit Blick auf diese Alternativen hält der Magistrat eine Umgestaltung der Einmündung Martin-Luther-Straße mit anschließender Querung des Alleenrings nicht für notwendig.

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2022OFOF 321/3Einmündung Martin-Luther-Straße in den AlleenringOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. September 2022OMOM 2763Einmündung Martin-Luther-Straße in den AlleenringDirektanregung
  3. 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 183Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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