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Umwandlung der Bornweidstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im derzeitigen baulichen Zustand sind die notwendigen Voraussetzungen nach Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zur Anordnung eines verkehrsberuhigen Bereiches nicht gegeben. Diese dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Sie müssen, wie auch das der Ortsbeiratsanregung beigefügte Bild verdeutlicht, durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Es wäre ein teurer niveaugleicher Ausbau des beschriebenen Streckenabschnittes erforderlich. Zudem wären umfangreiche Planungen nötig. Für ein Vorhaben dieser Größenordnung sind keine Mittel im Haushalt eingestellt. Ein Zeitrahmen für eine Planung lässt sich davon abgesehen schon mit Blick auf gegenwärtige und künftige Maßnahmen mit einer höheren Priorität nicht benennen.

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