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Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Freiherr-vom-Stein-Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung). Dort sind Fußgängerüberwege gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) entbehrlich. Der Odina-Bott-Platz wurde im Jahre 2014 umgestaltet. Unter anderem wurden die Hauptfußwegebeziehungen neu definiert und auf der westlichen und östlichen Platzseite mit taktilen Elementen versehen. Diese sollen verhindern, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft den Knoten diagonal queren. Eine Anordnung von Querungsstellen wäre nur senkrecht zur Fahrbahn denkbar. Mit Blick auf die Knotengeometrie wären diese Querungsstellen allerdings nur mit einem größeren Abstand möglich, was die Akzeptanz erheblich einschränken würde. Abhilfe könnte eine grundlegende Engerfassung der Fahrbahnen in Verbindung mit dem Vorziehen von Gehwegnasen bringen. Dies geht mit einem deutlichen Stellplatzverlust einher. Eine zeitnahe Umgestaltung, auch in Verbindung mit dem Programm Nahmobilität, lässt sich nicht in Aussicht stellen. Zur Verbesserung der Verkehrssituation für querende Fußgänger_innen werden deshalb zwei rot-weiße Poller auf der bereits vorhandenen provisorischen Gehwegnase auf der östlichen Seite der Freiherr-vom-Stein-Straße aufgestellt (siehe Anlage).

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