Radweg Feldbergstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der beschriebene bauliche Radweg auf dem Bürgersteig ist ein Relikt aus der Vergangenheit und bereits seit Jahren nicht mehr benutzungspflichtig. Vor dem Hintergrund, dass dort eine streckenbezogene Tempo 30-Regelung gilt, wird Radfahren im Mischverkehr angestrebt. Es bestehen keine Einwände, weitere Flächen für die Außengastronomie zu genehmigen, wenn eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Meter gewährleistet ist. Vorzugsweise sollten Außengastronomieflächen allerdings auf PKW-Stellflächen eingerichtet werden, und nicht zu Lasten des Fußverkehrs. Siehe dazu: https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/optimierte-regelungen-fuer-aussengastronomie/?pk_campaign=Twitter Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomieangebote der ansässigen Gastronomiebetriebe können auf www.frankfurt.de unter "Sondernutzungen" beantragt werden. Zu 2: Außerhalb der Knotenpunktbereiche wird seitens des Magistrats nicht befürwortet, Radwege in der Feldbergstraße zu markieren. Die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 6,0m erlaubt es nicht, beidseitig richtlinienkonforme Radfahrstreifen plus Sicherheitstrennstreifen einzurichten. Daher wird, wie unter Punkt 1 bereits beschrieben, der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.