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Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Rückbau des derzeitigen "Gleisbettes" auf der Schloßstraße kann nur in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau der Gleisanlagen erfolgen. Für die geplante Umgestaltung der Schloßstraße mit einer neuen Gleislage und der derzeit vorgesehenen gemeinsamen Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und der Straßenbahn auf einem straßenbündigen Bahnkörper ist zudem ein Planfeststellungverfahren erforderlich. Eine bauliche Realisierung der Neugestaltung des Straßenraums bereits in 2022 ist somit nicht möglich. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach aktuellem Stand die Radschnellverbindung (RSV) "FRM 5 Vordertaunus-Frankfurt" über die Schloßstraße verlaufen wird (siehe auch Anregung des Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung, OA 132/2022). Inwiefern eine Vorab-Befestigung des Gleisbettes den Planungen der RSV widerspricht - beziehungsweise entsprechende bauliche Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der RSV Bestand haben könnten -, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Zu A. 2.: Siehe A.

  1. Zu B.
  2. a): Die Piktogramme wurden bereits Ende des Jahres 2021 aufgebracht. Zu B.
  3. b): Die Maßnahme wurde im Jahr 2021 umgesetzt. Zu B.
  4. c): Geschwindigkeitskontrollen im Tempo 30-Bereich der Schloßstraße werden bereits durchgeführt. Standorte für stationäre Geschwindigkeitskontrollanlangen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission (UKO) festgelegt und dienen in erster Linie dazu, einen Unfallschwerpunkt zu beseitigen. Dafür orientiert sich die Arbeitsgruppe an objektivierbaren Parametern, wie sie zum Beispiel die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Da in der Schloßstraße keine Unfallauffälligkeit vorliegt, ist die Einrichtung einer solchen Anlage dort nicht vorgesehen und auch nicht zielführend. Stationäre Anlagen haben nur in einem vergleichsweise kurzen Bereich Einfluss auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelungen wie zum Beispiel zur Sicherung von Kreuzungsbereichen. Die Geschwindigkeitsverstöße in der Schloßstraße sind jedoch in einem größeren Streckenabschnitt zu verzeichnen. Zu B.
  5. a): Die beschriebenen Maßnahmen sind bereits angeordnet und bisher größtenteils umgesetzt. Mit dem Abschluss der Arbeiten wird im Sommer gerechnet. Zu B.
  6. b): Eine Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen konnte aus Kapazitätsgründen noch nicht erfolgen. Zu C. 1.: Der Ausschluss des ruhenden Verkehrs allein schafft kein durchgängiges Radverkehrsangebot. Hierzu bedarf es zudem baulicher Maßnahmen, wie den Rückbau von Gehwegnasen und dem Versatz von Signalmasten. Daher ist eine provisorische Umsetzung auch auszuschließen. Zu C. 2.: Diese Prüfung konnte aufgrund laufender Projekte noch nicht erfolgen. Zu C. 3.: Wir verweisen auf C.
  7. Zu C. 4.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierzu keine verbindliche Aussage getroffen werden. Zu C. 5.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierzu keine verbindliche Aussage getroffen werden. Zu C. 6.: Wir verweisen auf C.
  8. Zu C. 7.: Eine zeitnahe "Info-Aktion" wird erst für sinnvoll erachtet, wenn eine eindeutige Vorstellung hinsichtlich des weiteren Vorgehens besteht. Zeitnah steht dies nicht zur Aussicht.