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Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße "Am Dachsberg". Die Freizeitgärten westlich der Straße "Am Dachsberg" befinden sich in Schutzzone II und die Freizeitgärten östlich dieser Straße in Zone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Natur- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dortigen Nutzungen wurden nicht erteilt. Die für die Überwachung des Landschaftsschutzgebietes allein zuständige Untere Naturschutzbehörde ist rechtlich gehalten, in einem räumlich zusammenhängenden Bereich allen widerrechtlichen Bebauungen und Eingriffen in Natur und Landschaft nachzugehen. Solche aufwändigen Verfahren bedürfen einer Priorisierung. Vorrang haben dabei die besonders hochwertigen Flächen der Schutzkategorie II wie zum Beispiel die Überschwemmungsbereiche des Mains oder ganz aktuell das FFH-Gebiet "Seckbacher Ried".
  2. Rodungen an der ehemaligen Straßenbahntrasse. Der Bereich der ehemaligen Straßenbahntrasse befindet sich in Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Dort wurden nach aktueller Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde an verschiedenen Stellen Bäume und Sträucher entfernt. In allen Fällen wurden bereits Verwaltungsverfahren durch die Untere Naturschutzbehörde eingeleitet. Da diese noch nicht abgeschlossen sind, kann über Ergebnisse nicht berichtet werden.
  3. Nutzung Freizeitgärten am Heiligenstockweg. Im Rahmen einer aktuellen Überprüfung der Feldgemarkung Berkersheim Ost wurden mehrere möglicherweise nicht genehmigte Nutzungen festgestellt. Ob diese einen gewerblichen Hintergrund haben, kann durch den Magistrat nicht zweifelsfrei verifiziert werden. Auch hier gilt unsere Anmerkung zu Punkt 1 bezüglich der Priorisierung der Überwachung.

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