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Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Hinblick auf den Wunsch nach weiteren Ladesäulen kann der Magistrat zum generellen Ausbau der Ladeinfrastruktur folgenden Sachstand vermelden: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019; M 140) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. In den vergangenen beiden Jahren hat der Magistrat auf Antrag von verschiedenen Betreibern 160 AC- Ladesäulenstandorte und 6 DC - Ladesäulenstandorte mit mehr als 390 Ladeplätzen auf öffentlichen Flächen per Gestattungsvertrag genehmigt. Der Magistrat geht davon aus, dass diese in der ersten Jahreshälfte 2024 vollständig in Betrieb gehen. Die Vergabe von Standorten im Rahmen des Pilotprojektes ist damit abgeschlossen und die bisher gemachten Erfahrungen werden durch die Fachämter zurzeit ausgewertet. Inzwischen hat das federführende Amt für Straßenbau und Erschließung eine externe Ausschreibung zur Erstellung einer Bedarfsanalyse für den zukünftigen Bedarf an E- Ladesäulen auf öffentlicher Fläche erfolgreich durchgeführt. Der Auftrag wurde im Juli 2023 erteilt. Die Ergebnisse wurden Anfang des Jahres 2024 vorgestellt. Daran anschließend soll eine weitere Ausschreibung zur Standortplanung und Festlegung für die dann feststehende, noch erforderliche Anzahl von Ladesäulen beauftragt werden. Einbezogen in die Standortfestlegung werden auch die Ortsbeiräte. Für die dann durch die Verwaltung und den Netzbetreiber abschließend geprüften und festgelegten Standorte werden anschließend wieder Anträge entgegengenommen. Auf die von der Stadt Frankfurt am Main definierten Standorte dürfen sich dann Ladesäulenbetreiber bewerben. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird rechtzeitig über das genaue Antragsverfahren informieren. Der Magistrat plant mit diesem Vorgehen - unter Berücksichtigung der sehr dynamischen Entwicklung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur auf privaten und halböffentlichen Flächen sowie an den Bundesautobahnen - die Mindestabdeckung im öffentlichen Straßenraum des gesamten Stadtgebietes sicherzustellen.

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