Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Abschnitt überprüft. Die verkehrliche Situation unterscheidet sich nicht von einer Vielzahl anderer Örtlichkeiten im Stadtgebiet. Aufgrund des Kurvenbereichs, der von der Wächtersbacher Straße auf die Bebraer Straße führt, sowie der bis an die Ausfahrt parkenden Fahrzeuge ist die Sichtachse beim Ausfahren nach links stark eingeschränkt. Dies trifft ebenfalls auf die Sichtachse nach rechts zu, wenn Fahrzeuge bis an die Ausfahrt parken. Ein Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite wäre allerdings schon wegen des Baumbestands keine zielführende Lösung. Schließlich könnten die Bäume die Sicht auf den Spiegel einschränken. Der Magistrat möchte aber auch auf seine vorherigen Stellungnahmen verweisen, in denen erläutert wird, weshalb sich Verkehrsspiegel als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben und ein Anbringen selbiger deutschlandweit restriktiv gehandhabt wird. Der Magistrat wird daher prüfen, wie sich die Situation durch ein Versetzen und Erweitern des bereits bestehenden absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) verbessern lässt. Den Fahrzeugführenden soll so das vorsichtige Hineintasten in den Straßenverkehr unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht wesentlich erleichtert werden.