Untere Huswertstraße verkehrssicher gestalten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf die Stellungnahmen ST 829 vom 03.07.2003, ST 413 vom 24.03.2005, ST 567 vom 11.05.2005, ST 1346 vom 04.10.2016 und ST 1551 vom 21.11.2016. Wie in den bisherigen Stellungnahmen mitgeteilt, ist ein Fuß- und Radweg entlang der Huswertstraße nur zu Lasten der nördlich angrenzenden öffentlichen Grünfläche/Grünanlage möglich. Um die öffentliche Verkehrsfläche zu verbreitern, müsste der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 515 Preungesheim-Ost geändert werden. Für den Fußverkehr bestehen parallel dazu alternative Wegeverbindungen über die Straßen Am Nonnenhof oder Am Lausberg - Oberwiesenstraße - Am Dorfgarten - Am Dachsberg. Diese haben ungefähr die gleiche Wegelänge wie ein Weg entlang der Huswertstraße. Diese alternative Wegeführung ist auch in den Schulwegplänen der Liesel-Oestreicher-Schule und der Carlo-Mierendorff-Schule enthalten. Darüber hinaus verläuft die empfohlene Fahrradroute in den Schulradwegeplänen ebenfalls über die Straßen Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Daher lehnt der Magistrat eine Änderung des Bebauungsplans weiterhin ab. Die untere Huswertstraße befindet sich außerhalb der Bebauungsgrenze und muss daher nicht beleuchtet werden. Die genannten alternativen Wegeverbindungen sind alle mit einer öffentlichen Beleuchtung ausgerüstet und können daher auch bei Dunkelheit sicher genutzt werden. Dieser Sachstand ist weiterhin gültig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.