Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Zeitlich begrenztes Parken lässt sich gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Parkscheibe oder Parkscheinautomat einrichten. Im Stadtgebiet Frankfurt wird das Kurzzeitparken in der Regel mittels Parkscheinautomat geregelt, da Parkscheiben leicht zu manipulieren sind. Bei der betroffenen Örtlichkeit handelt es sich um eine Poststelle innerhalb eines Kiosks. Es ist von einer Parkdauer unter einer viertel Stunde auszugehen und daher fraglich, ob Stellplatznutzende für ein so kurzes Parken ein Parkticket ziehen würden. Zudem ist das Nutzen-/Kostenverhältnis nicht gegeben. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Ortsbeirat eine Ladezone (Verkehrszeichen (VZ) 286 StVO "Eingeschränktes Haltverbot") mit zeitlichem Zusatz installieren. Zu 2.: Eine Absicherung des Gehwegs mit Stahlabweisern auf gesamter Länge wird abgelehnt. An der vom Ortsbeirat genannten Stelle schlägt der Magistrat stattdessen vor, Frankfurter Hüte zu installieren. Der Stadtteil Hausen wird im Rahmen der Streifentätigkeit der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Aufgrund der ansässigen Postfiliale kommt es in Bereich der Hausener Obergasse Hausnummer 32 zu überwiegend kurzzeitig andauernden Verkehrsverstößen, weshalb die Sanktionswahrscheinlichkeit gering ist. Es lässt sich nur begangenes falsches Parkverhalten ahnden. Die ausgestellte Verwarnung dient dazu, aus Fehlern zu lernen. Bei ständig wechselnden Personengruppen/Fahrzeugen, wie im Bereich der Postfiliale in der Hausener Obergasse, lässt sich diese Wirkung selbst bei intensivierten Kontrollen nur schwer erzielen.