Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machen
Zusammenfassung
Die Anregung zur Verbesserung der Sicherheit an Zebrastreifen durch den Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten wurde abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass an dem betreffenden Standort in den letzten fünf Jahren keine Unfälle polizeilich erfasst wurden und die Kosten für die vorgeschlagenen Anlagen hoch sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Festlegung der Standorte für spezialpräventive, stationäre Überwachungsanlagen (als kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen) erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung des Straßenverkehrsamtes.
Die in Investition und Unterhaltung teuren Anlagen dienen der Beseitigung von gravierenden Unfallschwerpunkten. An der in Rede stehenden Örtlichkeit wurde von 2016 bis 2021 kein Unfall polizeilich aufgenommen. Die Städtische Verkehrspolizei nahm ferner die Anregung zum Anlass, eine Testmessung durchzuführen. Von 242 erfassten Fahrzeugen überschritten 11 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (entspricht einer Übertretungsquote von 4,2 %).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2023OFOF 290/8Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2023OMOM 3975Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machenDirektanregung
- 14. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1705Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab