Zebrastreifen mit Geschwindigkeitsmessgerät sicherer machen
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Festlegung der Standorte für spezialpräventive, stationäre Überwachungsanlagen (als kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen) erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung des Straßenverkehrsamtes. Die in Investition und Unterhaltung teuren Anlagen dienen der Beseitigung von gravierenden Unfallschwerpunkten. An der in Rede stehenden Örtlichkeit wurde von 2016 bis 2021 kein Unfall polizeilich aufgenommen. Die Städtische Verkehrspolizei nahm ferner die Anregung zum Anlass, eine Testmessung durchzuführen. Von 242 erfassten Fahrzeugen überschritten 11 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (entspricht einer Übertretungsquote von 4,2 %).