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Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a): Um den Radverkehr aus der Martin-Luther-Straße über die Lichtsignalanlagen-Querung auf Höhe der Günthersburgallee zu führen, wäre es nötig, einen Zweirichtungsradweg einzurichten. Bei einer bestandsnahen Lösung müsste der Radverkehr hierfür linksseitig, auf dem ehemaligen Radweg, geführt werden. Davon wird aber aufgrund einer erhöhten Unfallgefahr im üblicherweise rechtsgeführten Begegnungsverkehr abgeraten. Ein weiteres Unfallrisiko ist die Querung der Einmündung zur Günthersburgallee. Bei dieser müsste der motorisierte Individualverkehr (MIV) aufgrund des Zweirichtungsradverkehrs mit Radfahrer:innen von beiden Seiten rechnen. Die durch die Bepflanzung des Grundstückes Günthersburgallee 62 / Martin-Luther-Straße 33 eingeschränkten Sichtverhältnisse lassen zudem den entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radverkehr erst spät in das Blickfeld des aus der Günthersburgallee kommenden MIVs rücken. Generell sind gut ausgebaute Alternativverbindungen ohne Umwege durchaus vorhanden: Zum einem bietet die südöstlich gelegene Burgstraße dem vom Martin-Luther-Platz aus kommenden Radverkehr eine sichere Querung des Alleenrings mittels einer eigenen Lichtsignalanlage (LSA). Zum anderen ermöglicht die Führung über die Günthersburgallee dem vom Friedberger Platz aus kommenden Radverkehr ebenfalls eine sichere Querung des Alleenrings mittels LSA. Mit Blick auf diese Alternativen wird eine Umgestaltung der Einmündung Martin-Luther-Straße mit anschließender Querung des Alleenrings nicht für notwendig erachtet. Zu b): Die Führung des Radverkehrs auf die westliche Fahrbahn der Günthersburgallee mittels eines Zweirichtungsverkehrs ist im Bestand hinsichtlich der begrenzten Platzverhältnisse kaum möglich. Es wäre ein Ausbau der Fläche in südwestliche Richtung im Bereich der heutigen Absperrpfosten zu Beginn des Mittelweges der Günthersburgallee erforderlich. Ein solcher Ausbau wäre durch den vorhandenen Baumbestand jedoch nur eingeschränkt möglich. Es bedürfte auch Abstimmungen hinsichtlich des schützenswerten Baumbestands. Eine bauliche Umsetzung lässt sich nur schwer realisieren. Ein Zweirichtungsverkehr in diesem Teilabschnitt wird deshalb nicht befürwortet. Zu c): Den Wunsch nach einer Führung des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung von der LSA-Querung auf Höhe der Günthersburgallee bis zur Egenolffstraße ist nachvollziehbar. Wegen der bereits geschilderten Platzverhältnisse sieht der Magistrat auch hier keine Umsetzungsmöglichkeit. Ab der Einmündung Günthersburgallee müsste der Zweirichtungsradverkehr bei einer bestandsnahen Lösung linksseitig geführt werden, sodass Radfahrer:innen entgegen der Fahrtrichtung auf dem ehemaligen Radweg bis zur Einmündung Egenolffstraße fahren. Auf eine linksseitige Führung im Begegnungsverkehr wird aufgrund des erhöhten Unfallrisikos nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen. Da Radfahrer:innen im vorherigen Verlauf der Rothschildallee durchgehend sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem ehemaligen Radweg im Bordbereich fahren können, wird eine Kontinuität suggeriert, die durch plötzlichen entgegenkommenden Linksverkehr auf einem kurzen Abschnitt unterbrochen werden würde. Des Weiteren sind die Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündung der Egenollfstraße durch parkende Kfz und Beschilderung, vermutlich zugehörig zum Gewerbetrieb des Grundstückes Günthersburgallee 61, eingeschränkt. Generell wird auch darauf hingewiesen, dass eine verminderte Gehwegbreite zu Lasten der Barrierefreiheit ginge.

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