Landgrafenstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Verdeutlichung und Erweiterung der Ladezone in der Landgrafenstraße. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, um den Lieferverkehr zu optimieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Eine Einrichtung einer Einbahnstraße wird jedoch abgelehnt, da sie unverhältnismäßig wäre und keine Unfallhäufungsstelle vorliegt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1:
Der Anregung wird entsprochen.
Die Verdeutlichung und Erweiterung der Ladezone für die Belieferung der jeweiligen Geschäfte sorgt für Abhilfe, da diese dann vom Lieferverkehr genutzt werden kann, der dann nicht mehr in zweiter Reihe stehen muss. Dadurch wird der Verkehrsfluss übersichtlicher.
Zu 2:
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Gleiches gilt, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. In der Landgrafenstraße liegt bisher keine Unfallhäufungsstelle vor. Bei einer Gesamtstraßenbreite von 9,00 m könnte die Einrichtung einer Einbahnstraße aber genau dazu führen. Wenn je Straßenseite 2,00 m Parkstreifen abgezogen wird, verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 5,00 m. Hier müsste mit massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gerechnet werden, vor allem in den Abend- und Nachtstunden.
Weiterhin wäre diese Maßnahme unverhältnismäßig, da die beschriebene Situation nur zu bestimmten Zeiten vormittags eintritt.
Der Anregung wird deshalb in diesem Punkt nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2021OFOF 152/2LandgrafenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2021OMOM 826LandgrafenstraßeDirektanregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 169LandgrafenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab