Aufstellung von Blumenkübeln in der Paul-Ehrlich-Straße im Abschnitt der Hausnummern 35 bis 59
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Blumenkübeln durch Privatpersonen auf öffentlicher Fläche wird derzeit grundsätzlich neu geregelt. Eine Genehmigung kann aufgrund der komplexen ämterübergreifenden Abstimmungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Aussicht gestellt werden. Die Anregung wird nach Festlegung des neuen Genehmigungsverfahrens und der entsprechenden Auflagen abschließend geprüft.