Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel
Stellungnahme des Magistrats
Das Parkkonzept im Bahnhofsviertel wird aufgrund der Neuverteilung zugunsten der E-Scooter-Parkplätze derzeitig überarbeitet. Dieses Konzept enthält auch die Umverteilung und Neubeschilderung der Ladezonen. Die Ladezonen werden nicht mehr durch ein Eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit einem zeitlichen Zusatz gekennzeichnet. Diese werden künftig durch ein Absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und dem entsprechenden zeitlichen Zusatz beschildert. Diese Beschilderungsmethode wird seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet angewendet. Die Beschilderung mittels Absolutem Haltverbot ist für Verkehrsteilnehmende eindeutiger zu verstehen. Private Ladetätigkeiten sind nicht mehr erlaubt. Für eine farbliche Kennzeichnung von Ladezonen steht keine Ermächtigungsgrundlage aus der StVO beziehungsweise aus den entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Verfügung. Unabhängig davon sorgt eine farbliche Markierung eher für Verwirrung als für Klarheit, gerade für nicht ansässige Verkehrsteilnehmende. Die Beschilderung im Kaisersack lässt sich nur teilweise klarer ausführen. Das Absolute Haltverbot links am Schildermast (vergleiche Abbildung aus der Anregung) ist entbehrlich beziehungsweise "doppelt" ausgeführt. Dieses VZ bezieht sich ausschließlich auf die Fahrbahn. Da es hier jedoch einen Seitenstreifen gibt, auf dem zumindest das Halten erlaubt ist, ist das Halten auf der Fahrbahn bereits kraft Gesetzes nicht zulässig (vergleiche § 12 Absatz 4 StVO). Die übrige Beschilderung bleibt bestehen, da es sich hier um zwei voneinander unabhängige Regelungen handelt, die zu verschiedenen Zeiten gültig sind (Markt am Dienstag).