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Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Das Parkkonzept im Bahnhofsviertel wird überarbeitet, um E-Scooter-Parkplätze zu integrieren und die Ladezonen neu zu beschildern. Künftig werden die Ladezonen durch ein Absolutes Haltverbot mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" gekennzeichnet, um die Klarheit für Verkehrsteilnehmende zu erhöhen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Parkkonzept im Bahnhofsviertel wird aufgrund der Neuverteilung zugunsten der E-Scooter-Parkplätze derzeitig überarbeitet. Dieses Konzept enthält auch die Umverteilung und Neubeschilderung der Ladezonen.

Die Ladezonen werden nicht mehr durch ein Eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit einem zeitlichen Zusatz gekennzeichnet. Diese werden künftig durch ein Absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und dem entsprechenden zeitlichen Zusatz beschildert. Diese Beschilderungsmethode wird seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet angewendet.

Die Beschilderung mittels Absolutem Haltverbot ist für Verkehrsteilnehmende eindeutiger zu verstehen. Private Ladetätigkeiten sind nicht mehr erlaubt.

Für eine farbliche Kennzeichnung von Ladezonen steht keine Ermächtigungsgrundlage aus der StVO beziehungsweise aus den entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Verfügung. Unabhängig davon sorgt eine farbliche Markierung eher für Verwirrung als für Klarheit, gerade für nicht ansässige Verkehrsteilnehmende.

Die Beschilderung im Kaisersack lässt sich nur teilweise klarer ausführen. Das Absolute Haltverbot links am Schildermast (vergleiche Abbildung aus der Anregung) ist entbehrlich beziehungsweise "doppelt" ausgeführt. Dieses VZ bezieht sich ausschließlich auf die Fahrbahn. Da es hier jedoch einen Seitenstreifen gibt, auf dem zumindest das Halten erlaubt ist, ist das Halten auf der Fahrbahn bereits kraft Gesetzes nicht zulässig (vergleiche § 12 Absatz 4 StVO).

Die übrige Beschilderung bleibt bestehen, da es sich hier um zwei voneinander unabhängige Regelungen handelt, die zu verschiedenen Zeiten gültig sind (Markt am Dienstag).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2023OFOF 837/1Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Mai 2023OMOM 3923Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im BahnhofsviertelDirektanregung
  3. 14. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1689Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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