Schonende Pflege für die Grünflächen Unterliederbach-Ost
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der schonenden Pflege der Grünflächen in Unterliederbach-Ost. Es wird erläutert, dass Laubsauger nicht eingesetzt werden und dass der Rückschnitt von Hecken der Verkehrssicherheit dient. Zudem wird auf die Entwicklung neuer Ökowiesen hingewiesen, um die Biodiversität zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Laubsauger werden seitens des Grünflächenamtes und von beauftragten Unternehmen auf den städtischen Flächen nicht eingesetzt. Lediglich bei der Verladung von überschüssigem Laub, das im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Rad- und Fußwegen, Spielbereichen, Treppen etc. beseitigt werden muss, werden teilweise saugende Geräte eingesetzt, die die körperliche Arbeit in diesem Teilprozess ersetzen. Benzinbetriebene Laubblasgeräte werden aufgrund von Altverträgen in Ausnahmefällen noch verwendet. Diese werden aber auch von den beauftragten Unternehmen nach und nach durch akkubetriebene Geräte ersetzt. In neuen Verträgen sind nur noch Akku-Blasgeräte festgeschrieben. Auch hier ist der Einsatz auf den Erhalt der gesetzlich vorgegebenen Verkehrssicherheit mit Blick auf Menschen mit Beeinträchtigungen, Radfahrer:innen und Fußgänger:innen begrenzt (Haftung des Flächenverantwortlichen). Auf Flächen, die nicht im Rahmen der Verkehrssicherheit gesäubert werden müssen, verbleibt das Laub zum Schutz und Erhalt der Fauna und Flora. Hierbei muss aber beachtet werden, dass nicht durch Verwehungen oder Abdrift in angrenzende Treppen, Wege und Spielplatzflächen neue Unfallgefahren entstehen.
Somit wird in der einen oder anderen windexponenten Fläche durchaus die verbleibende Laubmenge auf das vertretbare Maß begrenzt.
Der Rückschnitt von Hecken dient der Verkehrssicherheit an Verkehrsflächen, Rad- und Fußwegen, Treppen u. ä. Einzuhalten sind auch die Einsicht und Übersicht an Kreuzungen, Überwegen, Ampelanlagen unter besonderer Beachtung von Menschen mit Beeinträchtigungen oder von Schulwegen und Zuwegen zu Kindertageseinrichtungen u. ä. Beim Auffinden von Nestern während dieser notwendigen Arbeiten sind alle Beteiligten angehalten, sehr umsichtig umzugehen, um ein als "schonungslos" beschriebenes Vorgehen unbedingt zu vermeiden.
In Flächen, die nicht im Rahmen von gesetzlichen Verkehrssicherungen bearbeiten werden, wird in der Regel weniger stark eingegriffen. Trotzdem gibt es auch dort Pflegearbeiten, die z. B. der Verjüngung und dem Erhalt der Gehölze u. ä. dienen. Auch werden Flächen, die nicht als Spiel- oder Bolzflächen, als Liegewiese oder Hundeauslaufflächen vorgesehen sind, durchaus extensiv gemäht. So sind im in der Anregung aufgeführten Quartier neue Ökowiesen am Mattiakerweg, in der Sieringanlage, am Grauen Stein sowie am Cheruskerweg in der Entwicklung bzw. Umstellung und ergänzen den stadtweiten Bestand von über 400 ha Ökowiesen. Weitere Ausweisungen von Ökowiesen sind in den nächsten Jahren in den Stadtteilen gewollt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2023OFOF 747/6Unterliederbach: Schonende Pflege für die Grünflächen Unterliederbach-OstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023OMOM 3838Schonende Pflege für die Grünflächen Unterliederbach-OstDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1674Schonende Pflege für die Grünflächen Unterliederbach-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab