Jakob-Lengfelder-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der genannte Weg gehört zur Radroute in und um Frankfurt. Er ist auf Frankfurter Seite entsprechend beschildert mit dem Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Hinweis "Radfahrer frei" sowie "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Im Bereich nach der Unterführung der A661 (auf Bad Vilbeler Seite) ist der Weg teilweise unbefestigt. Den Weg in dem gewünschten Maße weiter einzuschränken, ist nicht möglich. Schranken würden dazu führen, dass hier Schlüssel an Berechtigte vergeben werden müssten. Eine Einfahrt aus Richtung Bad Vilbel lässt sich ebenfalls nicht unterbinden. Die Stadtpolizei hat im Oktober 2022 die Jakob-Lengfelder-Straße sowie die angrenzenden Wege zu unterschiedlichen Tageszeiten wiederholt kontrolliert. Es konnte jedoch lediglich ein Fahrzeug festgestellt werden, dass eine der Straßen verbotswidrig genutzt hat. In der Folge wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.