Frankfurter Westen: Beschilderung bei Baustellenumleitungen
Stellungnahme des Magistrats
Bei der angesprochenen Baumaßnahme handelte es sich um eine Notstandsmaßnahme, die durch eine Beschwerde bekannt wurde. Daraufhin wurde ein Ortstermin durchgeführt und Nachbesserungen im Bereich der sicherheitsrelevanten Absicherung veranlasst. Die Verkehrsführung des Fuß- und Radverkehrs entlang der Königsteiner Straße wurde wieder ermöglicht. Weitere Maßnahmen waren aufgrund der Kurzfristigkeit (die Maßnahme wurde am Tag darauf beendet) nicht mehr umsetzbar. Die Sperrung zum Zeitpunkt des Ortstermins ließ keinen Fußverkehr durch die Höchster Bahnstraße zu. Grundsätzlich werden die bauausführenden Firmen durch die Verkehrsrechtliche Anordnung gehalten, die Beschilderung dem Baufortschritt anzupassen. Eine regelmäßige Kontrolle ist aber leider nicht möglich.