Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt den Vorschlag für einen zweiten Fußgängerüberweg in der Eulengasse ab, da die Eulengasse Teil einer Tempo 30-Zone ist und ein FGÜ nicht erforderlich sowie gefährlich wäre. Schüler_innen sollen den bereits bestehenden FGÜ nutzen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Eulengasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Eulengasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Eulengasse ist Teil einer Tempo 30-Zone. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ-2001) sind FGÜ in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. In Tempo 30-Zonen müssen Fahrzeugführende jederzeit mit Fußgänger_innen, welche die Straße überqueren möchten, rechnen und deshalb die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Der Bereich ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Ein FGÜ ist deshalb an dieser Stelle daher nicht erforderlich, sogar gefährlich: Denn unmittelbar daneben befindet sich eine Einmündung mit abbiegenden Fahrzeugen. Die Schüler_innen müssen in der Eulengasse den offiziellen Schulweg über den bereits angelegten FGÜ benutzen. Ein zweiter Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Eulengasse wird deshalb abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2022OFOF 157/4Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. März 2022OFOF 173/4Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1784Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseDirektanregung
- 15. März 2022OMOM 1777Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseDirektanregung
- 8. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1602Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab