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Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Eulengasse ist Teil einer Tempo 30-Zone. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ-2001) sind FGÜ in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. In Tempo 30-Zonen müssen Fahrzeugführende jederzeit mit Fußgänger_innen, welche die Straße überqueren möchten, rechnen und deshalb die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Der Bereich ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Ein FGÜ ist deshalb an dieser Stelle daher nicht erforderlich, sogar gefährlich: Denn unmittelbar daneben befindet sich eine Einmündung mit abbiegenden Fahrzeugen. Die Schüler_innen müssen in der Eulengasse den offiziellen Schulweg über den bereits angelegten FGÜ benutzen. Ein zweiter Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Eulengasse wird deshalb abgelehnt.

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