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Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
46 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße, um den Radverkehr sicherer zu gestalten. Dies geschieht durch die Umsetzung breiter und rot markierter Radfahrstreifen, die baulich vom fließenden Verkehr getrennt werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Walter-Kolb-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der gesamten Straße breite und rot markierte Radfahrstreifen umgesetzt werden. Der Platz wird maßgeblich dadurch gewonnen, dass die Kfz künftig auf einer normal breiten Fahrspur geführt werden. Derzeit findet sich eine überbreite Spur, auf welcher zwei Pkw nebeneinander fahren können, was häufig zu beengten Verhältnissen insbesondere mit dem Radverkehr führt.

Im überwiegenden Verlauf der Wilhelm-Leuschner-Straße wird der Radfahrstreifen vom fließenden Verkehr baulich getrennt geführt. Neben Cycle-Lane-Separatoren kommt hierfür zwischen Windmühl- und Mainluststraße die Anordnung der Parkstände zwischen Kfz-Fahrbahn und Radfahrstreifen zum Einsatz (vergleiche Abbildung 1). Nicht separiert wird in Bereichen mit Parken am rechten Fahrbahnrand. Die heute entsprechend bestehenden Parkflächen bleiben überwiegend unverändert (außer zwischen Windmühl- und Mainluststraße).

Die entsprechenden Markierungs- und Beschilderungsarbeiten erfolgen voraussichtlich im dritten Quartal 2023.

Im Bereich des Intercontinental-Hotels (Hausnummern 43 bis 53) wird gerade ein Bebauungsplan erstellt. Insbesondere ist hier eine bauliche Verbreiterung des Gehweges vorgesehen. Der Radfahrstreifen wird außerhalb des künftigen Gehwegbereiches platziert. Die Fläche zwischen Radfahrstreifen und heutigem Gehweg bleibt zunächst ein Parkstreifen, da Erfahrungen aus anderen Straßenzügen zeigen, dass eine Wegnahme von Parkständen ohne Ersatznutzung der Fläche auch bei baulicher Abtrennung zur weiteren Beparkung führt. Bis zur Umsetzung des Bebauungsplan-Vorhabens bleiben die Parkstände erhalten und werden mittels Sicherheitstrennstreifen räumlich vom Radverkehr getrennt. Folglich ist dort eine bauliche Separierung des Radfahrstreifens zum fließenden Kfz-Verkehr zunächst nicht umsetzbar. Durch entsprechende Markierung wird jedoch eine Vorleistung zur späteren Ergänzung geschaffen. Die genannte Fläche, welche nun zunächst als Parkstreifen erhalten bleibt, wird im Zuge der Baumaßnahmen am Hotelkomplex mittelfristig auch als Logistikfläche für die Baustelle benötigt werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum die bauliche Abtrennung des Radweges in diesem Bereich erst nach Umsetzung des Bebauungsplans erfolgt.

Abbildung 1: Anordnung des Parkens zwischen Fahrbahn und Radweg in der Walter-Kolb-Straße. So vorgesehen auch in der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Windmühl- und Mainluststraße (Quelle: Cyclomedia)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2022OFOF 627/1Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Oktober 2022OMOM 2823Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-StraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2023STST 150Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-StraßeStellungnahme
  4. 31. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 Wochen
    STST 1601Sicherer Radverkehr im Ortsbeirat 1: Verbreiterung des Radstreifens in der Wilhelm-Leuschner-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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