Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern
Stellungnahme des Magistrats
Die Katzenstirn im Bereich der Hausnummern 6 und 8 ist eine Einbahnstraße, welche eine Breite von fünf Metern aufweist. Auf der rechten Seite der Fahrbahn wird geparkt. Sofern Kraftfahrzeuge platzsparend direkt am Gehwegrand parken, ist eine Vorbeifahrt ohne das Überfahren des Gehweges möglich. Um den Kraftfahrzeugführer:innen das platzsparende Parken näher zu bringen, wird der Magistrat die Parkordnung mit Hilfe einer Markierung nochmals verdeutlichen. Das Befahren des Gehwegs als solches betrifft den fließenden Verkehr, dessen Überwachung der Landespolizei obliegt. Vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann jedoch weder mit den Möglichkeiten polizeilicher Verkehrsüberwachung noch mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln gänzlich unterbunden werden.