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Zebrastreifen an der Haltestelle "Kalbach"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

An Fußgängerüberwegen besteht grundsätzlich eine Wartepflicht für die anderen Verkehrsteilnehmer:innen, wenn der Fußverkehr die Straße überqueren möchte. Dies kann zu einem Rückstau auf den Bahnkörper führen. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle ist deshalb ausgeschlossen. Zudem hält der Magistrat die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aufgrund folgender Überlegungen für entbehrlich. Der Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg ist mit einer sogenannten Querungshilfe ausgestattet, so dass die Fußgänger:innen auch bei laufemden Verkehr sicher die Straßenseite wechseln können. Somit muss sich der Fußverkehr beim Queren der Stelle immer nur auf Fahrzeuge aus einer Richtung konzentrieren und kann sich dann auf dem Mittelstreifen dem Verkehr aus der Gegenrichtung zuwenden. Da die bestehende Querungsstelle bereits mit einer Straßenleuchte versehen ist, sollten Personen die hier Queren möchten, von den Fahrzeugführer:innen auch bei Dunkelheit wahrgenommen werden. Zusätzlich ist der Bahnübergang mit Haltelinien für die Fahrzeuge markiert, damit diese bei geschlossener Schranke mit Abstand warten müssen. Fußgänger:innen können dann ohne Probleme die Fahrbahnseite wechseln.

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